Wiederholung der Bachelor- / Masterarbeit
Eine Bachelor- / Masterarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung sollte spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden.
Eine bestandene Bachelor- / Masterarbeit kann nicht wiederholt werden.