Gemeinsames Prüfungsamt
Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zu den Prüfungsangelegenheiten im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät.
Fakultätsübergreifende Informationen zu Prüfungsangelegenheiten im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge erhalten Sie durch die "Zentralen Informationsseiten der Prüfungsämter". Dort können Sie außerdem gezielt Stichworte rund um Studium und Prüfung in einem Glossar nachschlagen.
Zuständigkeit
Das Gemeinsame Prüfungsamt ist
zuständig für die Abwicklung aller Modulprüfungen, die von der
Philosophischen Fakultät im Rahmen der Bachelor- und Master-Studiengänge
angeboten werden:
- Module in den Studienfächern der Philosophischen Fakultät (ausgenommen Wahl-/Wahlpflichtmodule anderer Fakultäten),
- Module der Profile Fachergänzung, Lehramt und Handelslehrer, sofern sie von der Philosophischen Fakultät angeboten werden,
- Module
aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät, die im Rahmen von
Neben-/Nachbarfächern bzw. Wahl-/Wahlpflichtmodulen Teil von
Studiengängen anderer Fakultäten sind.
Das Gemeinsame Prüfungsamt ist nicht zuständig:
- Für
Module anderer Fakultäten, die in den Wahlpflichtbereichen des
Studienfachs oder in den Profilierungsbereichen absolviert werden. Für
diese ist das Prüfungsamt des modulanbietenden Fachs zuständig.
- Für
LSF und OLAT. Bei Problemen mit der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen
über LSF / OLAT u. ä. wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende
Institut / Seminar bzw. an das Zentrum für Schlüsselqualifikationen. Wir
haben keinen Zugriff auf die Teilnahmeverwaltung, so dass wir Ihnen
nicht weiterhelfen können.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur
Lehrveranstaltung über LSF / OLAT u. ä. nicht zu einer automatischen
Anmeldung zur Prüfungsleistung führt. Diese muss im jeweiligen
Anmeldezeitraum zusätzlich getätigt werden!
Informationen zum Promotionsprüfungsverfahren an der Philosophischen Fakultät erhalten Sie im Akademischen Prüfungsamt.
Aufgaben
Für die Studiengänge der Philosophischen Fakultät übernimmt das Gemeinsame Prüfungsamt folgende Aufgaben:
- Ansprechpartner für An- und Abmeldung von Prüfungen, wenn diese nicht über das CAU-Portal möglich ist.
- Überprüfung der Einhaltung der Prüfungszeiträume, Anmeldefristen, Abmeldefristen und Überprüfungsfristen.
- Die Veröffentlichung der Terminpläne erfolgt auf den Zentralen Informationsseiten der Prüfungsämter für die Bachelor- und Masterstudiengänge.
- Zentrale Verwaltung von Prüfungsergebnissen.
- Ansprechpartner bei Problemen z. B. mit Anmeldungen und Zulassungen während der Anmelde- und Überprüfungsfristen.
- Bearbeitung von Prüfungsrücktritten infolge von Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen.
- Eintrag von nachgewiesenen Praktika, Exkursionen u. ä. Leistungen.
- Eintrag anerkannter Studienleistungen in das Prüfungsverwaltungssystem.
Hinweis: Die Anrechnung / Anerkennung von Studienleistungen erfolgt direkt im Fach. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Prüfungsbeauftragten der Fächer / Studienfachberater/innen.
- Anpassung der Prüfungskonten nach einem Fach-/Profilwechsel.
- Ansprechpartner in Widerspruchsangelegenheiten.
- Bearbeitung von Jokeranträgen.
- Bearbeitung der Anträge auf Zulassung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit.
- Entgegennahme und Weiterleitung zur Begutachtung der Bachelorarbeit / Masterarbeit.
- Erstellen von Leistungsübersichten als Grundlage für die Beurteilung zum Ausstellen der Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) durch die BAföG-Beauftragten der Studienfächer.
- Erstellen von Leistungsübersichten für Bewerbungen, die vorläufige Einschreibung für ein Masterstudium oder bei einem Fach- oder Hochschulwechsel.
- Erstellen von Urkunden, Zeugnissen und des Diploma Supplements für die Studienabschlüsse Bachelor of Arts, Master of Arts und Master of Education sowie Zeugnisse über die Erweiterungs- bzw. Ergänzungsprüfung.